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I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle
Angebote und Aufträge. Abweichungen davon müssen, wenn sie gültig
sein sollen, schriftlich vereinbart werden. Mündliche und
telefonische Abreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns
bestätigt sind.
Uns und unseren Beauftragten ist während des Einsatzes des
Kundendienstes Zutritt zur Anlage und, soweit zur
Störungsbeseitigung erforderlich, zu allen mit der Anlage
verbundenen Geräten zu gestatten. Der Kunde wird uns jede für die
Störungsbeseitigung erforderliche Auskunft erteilen, die notwendigen
technischen Unterlagen und, soweit erforderlich, Hilfskräfte und
Hilfsmittel, wie Leitern, Gestelle oder Transportmittel, kostenlos
zur Verfügung stellen.
II. Angebot, Unterlagen und Zeichnungen
Unsere Angebote sind freibleibend.
Unterlagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne
unsere schriftliche Genehmigung keinen dritten Personen,
insbesondere keinem Konkurrenten zugänglich gemacht werden.
Urheberrecht und geistiges Eigentum ist zu wahren. Zuwiderhandlungen
verpflichten zu Schadenersatz.
III. Art und Umfang der Lieferung und/oder Leistung
Für Art und Umfang der Lieferung und/oder Leistung ist aus-
schließlich unsere Auftragsbestätigung oder -soweit eine solche
nicht vorliegt - unser Angebot maßgebend. ,
Unsere Lieferungs- und Leistungsverpflichtung setzt die
Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Im Falle eintretender
Vermögensverschlechterung verpflichtet sich der Besteller, die
eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug- um
Zugleistung oder durch Sicherheitsleistung in angemessener Frist zu
beseitigen. Falls dies nicht erfüllt wird, behalten wir uns den
Rück- tritt vom Vertrag vor. In diesem Falle wird ein
Schadenersatzanspruch des Bestellers ausgeschlossen.
IV. Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, franko
Empfangsstation. Mehrkosten für Express- oder ähnliche
Eillieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Erhöhung von Tariflöhnen, Materialpreisen und anderen Faktoren,
berechtigen zu angemessenen Preisaufschlagen, bei Nichtkaufleuten
nach 4 Monaten nach Vertragsabschluss. Billigt der Besteller die
erhöhten Preise nicht, so sind beide Teile berechtigt, binnen einer
Woche vom Vertrag zurückzutreten.
V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile Oberhausen. Dies gilt auch für Wechsel- und
Scheckprozess.
VI. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2
% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto vom Ausstellungsdatum
gerechnet zu bezahlen.
Unsere Rechnungen für Leistungen, besonders Reparaturen, sind sofort
netto ohne Abzug zu bezahlen.
Lieferungen für gelegentliche Bestellungen, insbesondere
Reparaturen, führen wir per Nachnahme aus.
Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Hohe von 2 % über
dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5 %.
VII. Lieferbedingungen
Unsere Lieferfristangaben sind ohne gegenteilige Abmachung
unverbindlich.
Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben, wenn ohne
unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei
uns oder unserem Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeit zur
Ausführung des Auftrages beeinträchtigen, z.B. Materialmangel,
Ausstände, Streik oder höhere Gewalt wenn die zur Ausführung des
Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig
bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden.
Auf Abruf bestellte Ware ist, falls nicht besondere schriftliche
Vereinbarungen getroffen sind, spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres
abzunehmen.
Bei durch uns zu vertretende Nichteinhaltung der Lieferfrist und
einer angemessenen Nachfrist kann der Besteller Ersatz für
nachzuweisenden Schaden verlangen, höchstens aber 5 % vom Werte
desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen nicht
rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände
nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
VIII. Gefahren Übergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch bei
Franko Lieferungen. Schadenersatzansprüche können nur bei einem
Verschulden unsererseits geltend gemacht werden.
IX. Haftung
Für alle Produkte, die von uns im Rahmen des Kundendienstes
geliefert und/oder installiert werden, haften wir nur insoweit, wie
der jeweilige Hersteller uns gegenüber einsteht.
Defekte Gerate, die von uns im Rahmen des Kundendienstes installiert
werden, werden nach unserer Wahl umgehend instandgesetzt oder
ausgetauscht, vorausgesetzt, der Kunde hat uns den Mangel umgehend
nach dessen Auftreten oder Entdeckung schriftlich mitgeteilt.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für natürliche Abnutzung,
ferner für Schäden, die nach der Lieferung durch fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Nichtbeachtung der
Montage-, Betriebs- oder Unterhaltsvorschriften, unerlaubte
Eingriffe, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder
nicht vorgesehene elektrische oder chemische Einflüsse entstehen.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung
für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des
Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden,
die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt
nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit
oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab:
EUR 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden
X. Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem
Rechtsgrund, insbesondere aus Anlass von Vertragsverhandlungen aus
Verzug aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter
Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz
oder - Nichtkaufleuten gegenüber - auf grober Fahrlässigkeit.
XI. Rücknahme zur Gutschrift
Warenrücknahmen sind nur in Ausnahmefallen und nur mit unserer
Zustimmung möglich.
Bei den Gutschriften behalten wir uns einen Abzug von 15 % des
Nettopreises vor.
XII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur
völligen Tilgung alter aus der Geschäftsverbindung oder sonstigem
Rechtsgrund zwischen uns und dem Käufer erwachsener und noch
erwachsender Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch
bestehen, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnung
aufgenommen worden sind und der Saldo anerkannt ist. Der Käufer ist
zur sorgfältigen Verwahrung der Vorbehaltsware für uns verpflichtet.
Er hat sie auf Verlangen besonders zu lagern. Er darf über die
Vorbehaltsware nur im Rahmen des üblichen ordnungsgemäßen
Geschäftsganges verfügen. Jede Verpfändung und Sicherungsübereignung
ist untersagt. Er hat uns unverzüglich von Zugriffen dritter
Personen zu unterrichten. Er hat die Ware auf seine Kosten gegen
Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen den
Abschluss der Versicherung jederzeit nachzuweisen. Ansprüche des
Käufers an die Versicherung auf Ersatzleistungen werden hiermit
schon jetzt an uns abgetreten.
Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der
Vorbehaltsware werden uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltsware dem
Käufer zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren, sei es
ohne, sei es mit Verarbeitung, verkauft werden, so gilt die
Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als
abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf
einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der
abgetretenen Forderung mitzuteilen. Wir können dann den Schuldnern
die Abtretung anzeigen.
Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der
vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung
ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer
übergeht und auch die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen. |