HKL  Regeltechnik GmbH

Heizungs- - Klima-, - Lüftungsanlagen

 

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I. Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Aufträge. Abweichungen davon müssen, wenn sie gültig sein sollen, schriftlich vereinbart werden. Mündliche und telefonische Abreden sind nur gültig, wenn sie schriftlich von uns bestätigt sind.
Uns und unseren Beauftragten ist während des Einsatzes des Kundendienstes Zutritt zur Anlage und, soweit zur Störungsbeseitigung erforderlich, zu allen mit der Anlage verbundenen Geräten zu gestatten. Der Kunde wird uns jede für die Störungsbeseitigung erforderliche Auskunft erteilen, die notwendigen technischen Unterlagen und, soweit erforderlich, Hilfskräfte und Hilfsmittel, wie Leitern, Gestelle oder Transportmittel, kostenlos zur Verfügung stellen.

II. Angebot, Unterlagen und Zeichnungen
Unsere Angebote sind freibleibend.
Unterlagen und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung keinen dritten Personen, insbesondere keinem Konkurrenten zugänglich gemacht werden. Urheberrecht und geistiges Eigentum ist zu wahren. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.

III. Art und Umfang der Lieferung und/oder Leistung
Für Art und Umfang der Lieferung und/oder Leistung ist aus- schließlich unsere Auftragsbestätigung oder -soweit eine solche nicht vorliegt - unser Angebot maßgebend. ,
Unsere Lieferungs- und Leistungsverpflichtung setzt die Kreditwürdigkeit des Bestellers voraus. Im Falle eintretender Vermögensverschlechterung verpflichtet sich der Besteller, die eingetretene Gefährdung des Vertragszweckes durch Zug- um Zugleistung oder durch Sicherheitsleistung in angemessener Frist zu beseitigen. Falls dies nicht erfüllt wird, behalten wir uns den Rück- tritt vom Vertrag vor. In diesem Falle wird ein Schadenersatzanspruch des Bestellers ausgeschlossen.

IV. Preisstellung
Unsere Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, franko Empfangsstation. Mehrkosten für Express- oder ähnliche Eillieferungen gehen zu Lasten des Bestellers.
Die Erhöhung von Tariflöhnen, Materialpreisen und anderen Faktoren, berechtigen zu angemessenen Preisaufschlagen, bei Nichtkaufleuten nach 4 Monaten nach Vertragsabschluss. Billigt der Besteller die erhöhten Preise nicht, so sind beide Teile berechtigt, binnen einer Woche vom Vertrag zurückzutreten.

V. Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Teile Oberhausen. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozess.

VI. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen für Lieferungen sind innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto vom Ausstellungsdatum gerechnet zu bezahlen.
Unsere Rechnungen für Leistungen, besonders Reparaturen, sind sofort netto ohne Abzug zu bezahlen.
Lieferungen für gelegentliche Bestellungen, insbesondere Reparaturen, führen wir per Nachnahme aus.
Zahlungen sind frei unserer Zahlstelle zu leisten.
Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Hohe von 2 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 5 %.

VII. Lieferbedingungen
Unsere Lieferfristangaben sind ohne gegenteilige Abmachung unverbindlich.
Wir sind berechtigt, die Lieferfrist hinauszuschieben, wenn ohne unser Verschulden Ereignisse irgendwelcher Art auftreten, die bei uns oder unserem Lieferanten den geordneten Fortgang der Arbeit zur Ausführung des Auftrages beeinträchtigen, z.B. Materialmangel, Ausstände, Streik oder höhere Gewalt wenn die zur Ausführung des Auftrages erforderlichen Angaben uns nicht rechtzeitig bekanntgegeben oder nachträglich geändert werden.
Auf Abruf bestellte Ware ist, falls nicht besondere schriftliche Vereinbarungen getroffen sind, spätestens innerhalb eines 1/2 Jahres abzunehmen.
Bei durch uns zu vertretende Nichteinhaltung der Lieferfrist und einer angemessenen Nachfrist kann der Besteller Ersatz für nachzuweisenden Schaden verlangen, höchstens aber 5 % vom Werte desjenigen Teiles der Lieferung oder Leistung, der wegen nicht rechtzeitiger Fertigstellung einzelner dazugehöriger Gegenstände nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.

VIII. Gefahren Übergang
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Bestellers auch bei Franko Lieferungen. Schadenersatzansprüche können nur bei einem Verschulden unsererseits geltend gemacht werden.

IX. Haftung
Für alle Produkte, die von uns im Rahmen des Kundendienstes geliefert und/oder installiert werden, haften wir nur insoweit, wie der jeweilige Hersteller uns gegenüber einsteht.
Defekte Gerate, die von uns im Rahmen des Kundendienstes installiert werden, werden nach unserer Wahl umgehend instandgesetzt oder ausgetauscht, vorausgesetzt, der Kunde hat uns den Mangel umgehend nach dessen Auftreten oder Entdeckung schriftlich mitgeteilt.
Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für natürliche Abnutzung, ferner für Schäden, die nach der Lieferung durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Nichtbeachtung der Montage-, Betriebs- oder Unterhaltsvorschriften, unerlaubte Eingriffe, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten oder nicht vorgesehene elektrische oder chemische Einflüsse entstehen.
Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben. Weitere Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Unsere Betriebshaftpflichtversicherung deckt folgende Schäden ab: EUR 3.000.000,00 für Personen- und Sachschäden

X. Haftung aus sonstigen Gründen
Sonstige Schadenersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Anlass von Vertragsverhandlungen aus Verzug aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder - Nichtkaufleuten gegenüber - auf grober Fahrlässigkeit.

XI. Rücknahme zur Gutschrift
Warenrücknahmen sind nur in Ausnahmefallen und nur mit unserer Zustimmung möglich.
Bei den Gutschriften behalten wir uns einen Abzug von 15 % des Nettopreises vor.

XII. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur völligen Tilgung alter aus der Geschäftsverbindung oder sonstigem Rechtsgrund zwischen uns und dem Käufer erwachsener und noch erwachsender Forderungen vor. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn Einzelforderungen in eine laufende Rechnung aufgenommen worden sind und der Saldo anerkannt ist. Der Käufer ist zur sorgfältigen Verwahrung der Vorbehaltsware für uns verpflichtet. Er hat sie auf Verlangen besonders zu lagern. Er darf über die Vorbehaltsware nur im Rahmen des üblichen ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügen. Jede Verpfändung und Sicherungsübereignung ist untersagt. Er hat uns unverzüglich von Zugriffen dritter Personen zu unterrichten. Er hat die Ware auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung jederzeit nachzuweisen. Ansprüche des Käufers an die Versicherung auf Ersatzleistungen werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten.
Alle Forderungen des Käufers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden uns abgetreten. Wenn die Vorbehaltsware dem Käufer zusammen mit fremden, nicht uns gehörenden Waren, sei es ohne, sei es mit Verarbeitung, verkauft werden, so gilt die Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware als abgetreten.
Der Käufer ist ermächtigt, die Forderung aus dem Weiterverkauf einzuziehen. Auf unser Verlangen hat er uns die Schuldner der abgetretenen Forderung mitzuteilen. Wir können dann den Schuldnern die Abtretung anzeigen.
Unser Eigentumsvorbehalt ist in der Weise bedingt, dass mit der vollen Bezahlung unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung ohne weiteres das Eigentum an der Vorbehaltsware auf den Käufer übergeht und auch die abgetretenen Forderungen dem Käufer zustehen.

Stand 01.01.2017

HKL Regeltechnik GmbH - Waldteichstr. 147 - 46149 Oberhausen

Tel.: +49 (0)208/680031 - Fax: +49 (0)208/684330

Email: info@hkl-regeltechnik.de

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